Befreiung vom Unterricht


Sollte Ihr Kind aus einem anderen, triftigen Grund fehlen (Arztbesuch, Hochzeit, Todesfall, etc.), können Eltern rechtzeitig vorher einen Beurlaubungsantrag stellen.


Der Klassenlehrer darf Ihr Kind für bis zu zwei Tagen beurlauben.

Für Ausnahmefälle ist die Schulleitung zuständig.


Beurlaubungen, die unmittelbar vor oder nach den Ferien sein sollen, sind in der Regel nicht möglich!

 

Ein Formular zum Beantragen von Urlaub finden Sie hier.